Inhalt anzeigen
  1. Wenn sofort 112 nötig ist
  2. Das Wichtigste auf einen Blick
  3. Symptome sind nicht beweisend
  4. Die sichere Reihenfolge im Akutfall
  5. Wenn die Person sicher selbst handeln kann
  6. Wenn die Schluckfähigkeit unsicher ist
  7. Bewusstlosigkeit und Atmung
  8. Glukagon nur im bestehenden Notfallplan
  9. Wenn kein Diabetes bekannt ist
  10. Nach der akuten Situation

Bei Verdacht auf eine Unterzuckerung entscheidet zuerst der Zustand der betroffenen Person: Ist sie wach, ansprechbar und kann sie erkennbar sicher schlucken, oder ist das nicht zuverlässig möglich? Diese Trennung ist wichtiger als die Suche nach einem einzelnen typischen Symptom.

Recherchestand: 30. Juli 2026

Wenn sofort 112 nötig ist

Bei schwerer Verwirrtheit, Krampfanfall, Bewusstlosigkeit, Zusammenbruch, auffälliger Atmung oder unsicherem Schlucken sofort 112 wählen. Wenn die Person nicht sicher schlucken kann, nichts in den Mund geben.

Die diabinfo-Information zur Unterzuckerung warnt bei Bewusstlosigkeit ausdrücklich vor Essen oder Flüssigkeit wegen der Erstickungsgefahr. Die Erste-Hilfe-Information des Bundesgesundheitsportals beschreibt die Prüfung der Atmung, die stabile Seitenlage und die Wiederbelebung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Symptome wie Zittern, Schwitzen oder Verwirrtheit können zu einer Unterzuckerung passen, beweisen sie aber nicht.
  • Ist die Person wach, orientiert, sicher schluckfähig und zur Selbsthilfe fähig, folgt sie ihrem persönlich geschulten Plan.
  • Bei unsicherem Schlucken, schwerer Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit nichts essen oder trinken lassen.
  • Ein bestehender Glukagon-Notfallplan wird nur von Personen angewendet, die auf seine Anwendung vorbereitet wurden.
  • Bei nicht normaler oder fehlender Atmung gilt der Wiederbelebungszweig. Anweisungen der Rettungsleitstelle haben Vorrang.
  • Die 116117 ist für dringende, nicht lebensbedrohliche Probleme außerhalb der Praxiszeiten da. Sie ersetzt in einer möglichen Notfallsituation nicht die 112.

Symptome sind nicht beweisend

Mögliche Zeichen einer Unterzuckerung sind Schwitzen, Zittern, Hunger, Herzklopfen, Blässe, Unruhe, Konzentrationsstörungen oder Verwirrtheit. Bei stärkerer Beeinträchtigung können verändertes Verhalten, Sprach- oder Koordinationsstörungen, Krampfanfälle und Bewusstlosigkeit auftreten.

Die S3-Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes ordnet Hypoglykämiesymptome als unterschiedlich und teilweise unspezifisch ein. Ähnliche Beschwerden können andere Ursachen haben. Für die erste Hilfe ist deshalb nicht nötig, die Ursache online sicher zu benennen. Entscheidend ist, ob die Person sich noch selbst helfen und sicher schlucken kann und ob Notfallzeichen bestehen. Eine Messung oder der Versuch, die Ursache zu bestätigen, darf allgemeine Erste Hilfe oder den Notruf 112 nicht verzögern. Diese Priorität folgt auch der Erste-Hilfe-Information des Bundesgesundheitsportals.

Die sichere Reihenfolge im Akutfall

  1. Ansprechbarkeit prüfen: Reagiert die Person verständlich und kann sie ihren Zustand selbst einschätzen?
  2. Schluckfähigkeit nicht voraussetzen: Nur eine wache, orientierte Person, die erkennbar sicher schluckt und selbst handeln kann, folgt dem eigenen Plan.
  3. Notfallzeichen erkennen: Schwere Verwirrtheit, Krampfanfall, Bewusstlosigkeit, Zusammenbruch, auffällige Atmung oder unsicheres Schlucken bedeuten 112.
  4. Bei unsicherem Schlucken nichts in den Mund geben: Das gilt auch dann, wenn eine Unterzuckerung sehr wahrscheinlich wirkt.
  5. Atmung prüfen: Bei Bewusstlosigkeit entscheidet normale gegenüber fehlender oder nicht normaler Atmung über stabile Seitenlage oder Wiederbelebung.

Diese Reihenfolge stellt die lebenswichtigen Funktionen vor die Suche nach einer genauen Ursache. Eine Glukosemessung oder der Versuch, eine Unterzuckerung zu bestätigen, darf keinen dieser Schritte und den Notruf verzögern. Die Rettungsleitstelle kann das weitere Vorgehen telefonisch anleiten.

Wenn die Person sicher selbst handeln kann

Ist die Person wach, orientiert, erkennbar sicher schluckfähig und kann sie sich selbst helfen, folgt sie ihrem persönlich geschulten Unterzuckerungsplan. Dieser kann schnell wirksame Kohlenhydrate und weitere Kontrollen vorsehen.

Die diabinfo-Patienteninformation beschreibt schnell wirksame Kohlenhydrate für eine Person, die bei Bewusstsein ist und sicher handeln kann. Dieser Beitrag nennt bewusst keine allgemeine Menge und keinen festen Wiederholungszeitpunkt. Der passende Schritt hängt vom persönlichen Plan, der Behandlung und der konkreten Situation ab.

Insulin darf nicht als Gegenmaßnahme bei einer vermuteten Unterzuckerung gegeben werden. Wenn die Person ihren Plan nicht mehr sicher selbst anwenden kann, muss die Lage neu beurteilt werden. Bei den oben genannten Notfallzeichen gilt 112.

Eine Messung darf die geschulte Reaktion nicht unnötig verzögern

Eine Glukosemessung kann die Einordnung unterstützen. Wenn eine Person mit bekanntem Diabetes typische Zeichen erkennt, wach und sicher schluckfähig ist und einen persönlichen Plan hat, soll sie die darin geschulte Reaktion nicht allein deshalb aufschieben, weil gerade kein Messgerät verfügbar ist. Das diabinfo-Portal weist darauf hin, bei einer eindeutigen Unterzuckerung zuerst zu handeln und anschließend zu messen.

Umgekehrt darf ein einzelner scheinbar unauffälliger Wert deutliche Notfallzeichen nicht entkräften. Messfehler, Zeitverlauf und andere akute Ursachen können online nicht geklärt werden.

Wenn die Schluckfähigkeit unsicher ist

Eine Person mit erheblicher Bewusstseinsstörung, Krampfanfall oder Bewusstlosigkeit kann Nahrung oder Flüssigkeit in die Atemwege bekommen. Deshalb gilt:

  • nichts zu essen oder zu trinken geben;
  • kein Gel und keinen Traubenzucker in den Mund legen;
  • sofort 112 wählen;
  • die Atmung prüfen und den Anweisungen der Rettungsleitstelle folgen.

Auch wenn ein niedriger Glukosewert bekannt ist, bleibt diese Grenze bestehen. Die orale Gabe wird nicht dadurch sicher, dass eine Unterzuckerung wahrscheinlich erscheint.

Bewusstlosigkeit und Atmung

Reagiert eine Person nicht, wird die Atmung geprüft. Atmet sie normal, wird sie nach dem Notruf in die stabile Seitenlage gebracht und die Atmung weiter kontrolliert. Atmet sie nicht normal oder besteht Zweifel, gilt der Wiederbelebungszweig. Die Leitstelle unter 112 kann die nächsten Schritte telefonisch anleiten.

Die stabile Seitenlage gehört nur zum Zweig mit normaler Atmung. Sie ersetzt keine Wiederbelebung bei fehlender oder nicht normaler Atmung. Das genaue Vorgehen erläutern gesund.bund.de zur Ersten Hilfe, die DRK-Anleitung zur stabilen Seitenlage und die DRK-Anleitung zur Wiederbelebung.

Glukagon nur im bestehenden Notfallplan

Für manche Menschen mit insulinbehandeltem Diabetes gehört Glukagon zu einem ärztlich verordneten Notfallplan. Bezugspersonen können auf die Anwendung eines bestimmten Präparats vorbereitet worden sein. In diesem Fall wird der bestehende Plan befolgt.

Die S3-Leitlinie empfiehlt, Bezugspersonen im Umgang mit Glukagon zu schulen. Das ist keine allgemeine Aufforderung, bei unklarer Lage ein verfügbares Medikament auszuprobieren. Der Notruf wird bei Notfallzeichen nicht aufgeschoben, um ein Präparat zu suchen oder eine Anleitung zu lesen.

Wenn kein Diabetes bekannt ist

Beschwerden wie Zittern, Schwitzen, Schwäche oder Verwirrtheit können auch bei Menschen ohne bekannte Diabetesdiagnose auftreten. Sie beweisen weder eine Unterzuckerung noch eine bestimmte Ursache. Bei einer wachen, stabilen Person ohne Notfallzeichen gehört ein wiederkehrendes oder ungeklärtes Ereignis in eine ärztliche Abklärung.

Bei schwerer Verwirrtheit, Krampfanfall, Bewusstlosigkeit, Zusammenbruch, auffälliger Atmung oder unsicherem Schlucken ändert die fehlende Diagnose nichts am Vorgehen: 112 und nichts in den Mund, wenn die Person nicht sicher schlucken kann.

Nach der akuten Situation

Eine schwere, nächtliche, unbemerkte, ungeklärte oder wiederkehrende Unterzuckerung sowie jedes Ereignis, bei dem Hilfe anderer nötig war, sollte mit dem Behandlungsteam ausgewertet werden. Dabei können mögliche Auslöser, Hypoglykämiewahrnehmung, Behandlung und der persönliche Notfallplan überprüft werden. Medikamente, Insulindosen oder Geräteinstellungen sollten nicht aufgrund dieses Artikels verändert werden.

Nach einer Episode ist auch wichtig, ob die Beschwerden vollständig zurückgegangen sind oder erneut auftreten. Eine vorübergehende Besserung kann bei bestimmten Medikamenten keine sichere Entwarnung sein. Bei einem unerwarteten Verlauf oder erneuter Verschlechterung ist eine individuelle professionelle Einschätzung nötig.

Für künftige Situationen kann das Behandlungsteam mit betroffenen Personen und Bezugspersonen klären, woran sie den persönlichen Notfall erkennen, wo Glukagon aufbewahrt wird, wer damit umgehen kann und wann unabhängig davon 112 gerufen wird.

Warum ein einzelner Glukosewert keine allgemeine Gefahren- oder Todesgrenze darstellt, erklärt der Beitrag Wann werden Glukosewerte gefährlich?.

Ist außerhalb der regulären Praxiszeiten noch am selben Tag ärztliche Hilfe nötig, die Lage wirkt aber nicht lebensbedrohlich, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 die passende Versorgung einordnen. Bei möglicher Lebensgefahr und den genannten Notfallzeichen gilt 112.

Verwendete Quellen