Verschwommenes Sehen weist auf eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) hin, beweist sie aber nicht. Bei einer Hypoglykämie sinkt der Blutzucker so weit, dass das Gehirn zu wenig Glukose bekommt. Sehstörungen zählen dann zu den neuroglykopenischen Symptomen. Dieselben Beschwerden treten auch bei Überzuckerung, Netzhautablösung, Glaukom oder Schlaganfall auf. Ob eine Unterzuckerung vorliegt und welche Maßnahme jetzt richtig ist, hängt von Begleitsymptomen, gemessenem Glukosewert und zeitlichem Verlauf ab.

Wie Unterzuckerung das Sehen beeinflusst

Die Beschwerden einer Unterzuckerung lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die autonomen Warnzeichen entstehen durch die Gegenregulation des Körpers: Zittern, Schwitzen, Herzklopfen, Unruhe, Hungergefühl, Blässe und Kribbeln. Die neuroglykopenischen Zeichen entstehen, wenn dem Gehirn Glukose fehlt. Dazu gehören Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, Schwindel, Verwirrtheit, Koordinations- und Sprachstörungen, Sehstörungen, Krampfanfälle und Bewusstseinsverlust.

Das Gehirn braucht ständig Glukose. Sinkt der Blutzucker stark ab, können Denken, Bewegung und Sehen beeinträchtigt werden. Unbehandelt kann eine schwere Unterzuckerung zu Krampfanfällen, Koma und Tod führen. Zu den beschriebenen Sehstörungen gehören vor allem verschwommenes oder beeinträchtigtes Sehen und Schwierigkeiten beim Fokussieren. Die verfügbaren Patienteninformationen lassen kein bestimmtes Muster wie Doppelbilder, Flimmern oder einseitigen Sehverlust als typisch für Unterzuckerung erkennen. Solche Beschwerden sollten nicht automatisch auf Unterzuckerung zurückgeführt werden.

Wann die Sehstörung auf Unterzuckerung hinweist

Eine Unterzuckerung ist wahrscheinlich, wenn die Sehstörung plötzlich auftritt und gleichzeitig Zittern, Schwitzen, Herzklopfen, Heißhunger, Blässe, Unruhe, Schwindel, Konzentrationsprobleme oder auffälliges Verhalten bestehen. In dieser Situation sollte die Person den Glukosewert messen, sofern sie wach ist und sicher schlucken kann. Ist die Messung nicht sofort möglich, empfehlen Diabetesorganisationen, bei plausiblen Symptomen die vermutete Unterzuckerung zu behandeln und den Wert danach so bald wie möglich zu kontrollieren.

Eine isolierte Sehstörung ohne diese Begleitsymptome hat viele mögliche Ursachen. Sie kann auf Überzuckerung, Schwankungen der Linsenbrechung bei hohen Glukosewerten, diabetische Netzhautschäden, Netzhautablösung, Glaukom, Migräne mit Aura oder einen Schlaganfall hinweisen. Auch eine Überzuckerung kann verschwommenes Sehen verursachen. Chronisch erhöhte Glukose schädigt zudem die Netzhaut und kann ein diabetisches Makulaödem verursachen. Dabei tritt Flüssigkeit in den Bereich des schärfsten Sehens aus.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kombinationen zusammen:

Beobachtung Einordnung
Verschwommenes Sehen plus Zittern, Schwitzen, Herzklopfen Unterzuckerung wahrscheinlich; Glukose messen und behandeln
Sehstörung plus Verwirrtheit oder Sprachstörung schwere Unterzuckerung möglich; bei fehlender Selbsthilfe Notruf 112
Einseitiger Sehverlust, Gesichtsfeldausfall, Lähmung oder Sprachstörung Schlaganfall ausschließen; sofort Notruf 112
Lichtblitze, viele schwarze Punkte, Schatten oder Vorhang im Gesichtsfeld Netzhautnotfall möglich; sofort augenärztlich abklären
Sehstörung mit starkem Durst und häufigem Wasserlassen auch Überzuckerung möglich; Glukose messen

Ein niedriger Messwert ohne Beschwerden kann eine echte, aber unbemerkte Unterzuckerung sein. Umgekehrt können Symptome auftreten, obwohl der aktuelle Wert nicht unter 70 mg/dl (3,9 mmol/l) liegt, etwa wenn der Wert schnell aus deutlich höheren Bereichen fällt. Der international gebräuchliche Warnwert liegt bei unter 70 mg/dl beziehungsweise 3,9 mmol/l. Werte unter 54 mg/dl (3,0 mmol/l) gelten als klinisch relevante Unterzuckerung und erfordern sofortiges Handeln. Die Schwere einer Unterzuckerung hängt aber nicht allein von der Zahl ab, sondern davon, ob die Person sich selbst helfen kann oder fremde Hilfe braucht.

Sofortmaßnahmen bei Unterzuckerung

Wenn die Person wach ist und sicher schlucken kann, gilt: Zuerst Blutzucker messen, sofern das ohne Verzögerung möglich ist. Dann schnell wirksame Kohlenhydrate einnehmen, zum Beispiel Glukose, Traubenzucker, Fruchtsaft oder normale zuckerhaltige Limonade. Nach etwa 15 Minuten erneut messen. Bei weiterhin niedrigem Wert oder anhaltenden Symptomen die Behandlung wiederholen. Danach bei Bedarf langsamere Kohlenhydrate oder eine Mahlzeit einplanen, besonders wenn die nächste Mahlzeit noch nicht bevorsteht. Bei widersprüchlichen Symptomen und Sensorwerten eines CGM (kontinuierliches Glukosemonitoring) sollte, sofern möglich, der Wert im Blut gemessen werden.

Die deutsche S3-Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes empfiehlt bei einer milden Unterzuckerung 15 bis 20 g Kohlenhydrate, vorzugsweise als Glukose. Das Diabetesinformationsportal diabinfo nennt je nach Schweregrad eine Spanne von 10 bis 30 g. Die konkrete Menge hängt von Alter, Körpergewicht, Therapieform, Insulinpumpe, Schwangerschaft und individueller Schulung ab. Für Erwachsene sind etwa 15 bis 20 g schnell wirksame Kohlenhydrate eine vertretbare Orientierung. Individuelle Notfallpläne haben Vorrang.

Bei Sehstörung, Schwindel, Zittern oder Konzentrationsproblemen gilt für das Autofahren eine klare Regel: nicht weiterfahren. Sicher anhalten, die Unterzuckerung behandeln und erst nach vollständiger Erholung und stabilen Glukosewerten weiterfahren. Die deutsche Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr empfiehlt, bei einem Glukosewert unter 70 mg/dl beziehungsweise 3,9 mmol/l oder bei entsprechenden Symptomen die Fahrt sofort zu unterbrechen. Die Dauer der kognitiven Erholung lässt sich nicht durch eine einheitliche Zeitspanne festlegen. Die Weiterfahrt soll erst erfolgen, wenn die Symptome abgeklungen sind und der Wert stabil ist.

Wann der Notruf nötig ist

Sofort den Notruf 112 wählen, wenn die Person verwirrt, krampfend oder bewusstlos ist oder nicht sicher schlucken kann. Dann nichts zu essen oder zu trinken geben, weil Erstickungsgefahr besteht. Die Person in die stabile Seitenlage bringen, sofern keine andere Erste-Hilfe-Situation dagegenspricht. Falls vorhanden und die Helfenden darin geschult sind, verordnetes Glukagon als Nasenspray oder Injektion anwenden. Den Rettungsdienst über Diabetes, mögliche Insulingabe und den Verlauf informieren.

Eine schwere Unterzuckerung ist nicht allein durch eine bestimmte Zahl definiert, sondern dadurch, dass die Person fremde Hilfe benötigt. Sie kann mit Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit, Krampfanfall oder fehlender Fähigkeit zur Selbstbehandlung einhergehen.

Auch bei möglichen Schlaganfallzeichen gehört die Sehstörung in die Notaufnahme. Plötzlich auftretende Sehstörungen mit einseitiger Schwäche oder Lähmung, hängendem Mundwinkel, Sprach- oder Verständnisschwierigkeiten, Taubheitsgefühlen, Gesichtsfeldausfall, Doppelbildern, ausgeprägtem Schwindel oder Gangunsicherheit sprechen für einen möglichen Schlaganfall. Dann sofort 112 wählen, auch wenn die Beschwerden wieder nachlassen.

Lichtblitze, plötzlich viele schwarze Punkte, ein dunkler Schatten oder ein Vorhang im Gesichtsfeld können auf eine Netzhautablösung hinweisen. Das ist ein augenärztlicher Notfall und muss rasch untersucht werden, weil eine verzögerte Behandlung zu dauerhaftem Sehverlust führen kann. Diese Symptome dürfen nicht durch die Annahme verzögert werden, es handle sich nur um eine Unterzuckerung.

Wiederholte Sehstörungen ärztlich abklären

Wiederholte Unterzuckerungen können die Warnzeichen abschwächen. Dann nehmen Betroffene Zittern, Schwitzen oder Herzklopfen später, schwächer oder gar nicht mehr wahr. Sehstörungen, Verwirrtheit oder Koordinationsprobleme können dann die ersten auffälligen Anzeichen sein. Keine Symptome trotz niedrigem Wert bedeutet nicht, dass keine Gefahr besteht. Umgekehrt beweist eine Sehstörung allein keine Unterzuckerung.

Bei wiederholten Ereignissen sollte die Behandlung ärztlich überprüft werden. Die American Diabetes Association empfiehlt nach einer Unterzuckerung der Stufe 2 oder 3, also nach Werten unter 54 mg/dl oder nach Ereignissen mit Fremdhilfe, eine Neubewertung des Therapieplans. Auch chronische Netzhautschäden durch Diabetes können das Sehen beeinträchtigen und brauchen eine augenärztliche Abklärung. Wer ohne blutzuckersenkende Medikamente wiederkehrende Unterzuckerungssymptome hat, sollte die Ursache ärztlich klären lassen, statt dauerhaft eigenständig Zucker einzunehmen.