Inhalt anzeigen
  1. BE und KE richtig einordnen
  2. Portion aus einer 100-Gramm-Angabe berechnen
  3. Nährwertetikett: Welche Zahl gehört in die Formel?
  4. Wenn kein brauchbares Etikett vorliegt
  5. Wo die Rechnung endet

Kurzantwort: Eine Kohlenhydrateinheit (KE) entspricht 10 Gramm Kohlenhydraten, eine Broteinheit (BE) 12 Gramm Kohlenhydraten. Beide Angaben beschreiben dieselbe Kohlenhydratmenge mit einem anderen Teiler. Die Definitionen und praktischen Tabellen von diabinfo.de bestätigen diese Werte.

Die Rechnung liefert Gramm Kohlenhydrate, KE oder BE. Sie liefert keine Insulindosis. Dafür sind der individuell geschulte Behandlungsplan und das Diabetesteam zuständig.

BE und KE richtig einordnen

Für die Umrechnung zählt zuerst, wie viele Gramm Kohlenhydrate in der tatsächlich gegessenen oder getrunkenen Menge stecken. Erst danach wird diese Grammzahl durch den passenden Umrechnungsfaktor geteilt:

  • KE = Gramm Kohlenhydrate ÷ (10 g Kohlenhydrate je KE)
  • BE = Gramm Kohlenhydrate ÷ (12 g Kohlenhydrate je BE)

Welche der beiden Einheiten jemand verwendet, richtet sich am besten nach der eigenen Schulung und dem persönlichen Behandlungsplan. Keine der beiden Zahlen ist eine Dosisangabe.

Portion aus einer 100-Gramm-Angabe berechnen

Auf Nährwertetiketten beziehen sich die Angaben meist auf 100 Gramm oder 100 Milliliter. Für die eigene Portion ist deshalb ein Zwischenschritt nötig.

Formel für feste Lebensmittel

Kohlenhydrate in der Portion = (Etikettwert in g Kohlenhydraten ÷ 100 g Lebensmittel) × Portionsgewicht in g Lebensmittel

Anschließend wird das Ergebnis durch den Einheitendefinitionswert geteilt:

  • KE = Gramm Kohlenhydrate ÷ (10 g Kohlenhydrate je KE)
  • BE = Gramm Kohlenhydrate ÷ (12 g Kohlenhydrate je BE)

Beispiel: 48 Gramm je 100 Gramm

Ein hypothetisches Etikett nennt 48 Gramm Kohlenhydrate je 100 Gramm. Die gegessene Portion wiegt 20 Gramm.

  1. Kohlenhydrate in der Portion: (48 g Kohlenhydrate ÷ 100 g Lebensmittel) × 20 g Lebensmittel = 9,6 g Kohlenhydrate
  2. Umrechnung in KE: 9,6 g Kohlenhydrate ÷ (10 g Kohlenhydrate je KE) = 0,96 KE
  3. Umrechnung in BE: 9,6 g Kohlenhydrate ÷ (12 g Kohlenhydrate je BE) = 0,8 BE

Die drei Ergebnisse beschreiben dieselbe Kohlenhydratmenge. Das Beispiel ist frei erfunden und weder ein Wert für ein bestimmtes Lebensmittel noch eine Insulindosis.

Beispiel: 30 Gramm Kohlenhydrate sind bereits bekannt

Wenn für die tatsächlich gegessene Portion schon 30 Gramm Kohlenhydrate feststehen, entfällt der erste Schritt:

  • 30 g Kohlenhydrate ÷ (10 g Kohlenhydrate je KE) = 3 KE
  • 30 g Kohlenhydrate ÷ (12 g Kohlenhydrate je BE) = 2,5 BE

Auch 3 KE und 2,5 BE sind nur zwei Darstellungen derselben Kohlenhydratmenge.

Getränke mit einer 100-Milliliter-Angabe

Bei einer Angabe je 100 Milliliter bleibt der Rechenweg gleich:

Kohlenhydrate im Getränk = (Etikettwert in g Kohlenhydraten ÷ 100 ml Getränk) × getrunkene Menge in ml

Gramm und Milliliter sollten dabei nicht vermischt werden. Maßgeblich ist die Bezugsgröße, die auf dem konkreten Etikett steht.

Nährwertetikett: Welche Zahl gehört in die Formel?

Für die Grundrechnung wird der Gesamtwert in der Zeile „Kohlenhydrate“ verwendet. Die darunter stehende Angabe „davon Zucker“ bezeichnet den Zuckeranteil innerhalb der Kohlenhydrate. Sie kann je nach Produkt niedriger sein und darf den Gesamtwert „Kohlenhydrate“ nicht ersetzen. Die BMLEH-Übersicht zur Nährwertkennzeichnung führt Kohlenhydrate und Zucker entsprechend getrennt auf.

Vorverpackte Lebensmittel tragen grundsätzlich eine Nährwertdeklaration, und die Nährstoffmengen werden grundsätzlich je 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen und Sonderfälle. Deshalb ist die Aussage „jedes verpackte Lebensmittel hat immer eine nutzbare Kohlenhydratangabe“ zu weit. Die konsolidierte EU-Lebensmittelinformationsverordnung nennt Kohlenhydrate in Artikel 30, die Bezugsgröße in Artikel 32 sowie Ausnahmen in Artikel 16 und Anhang V.

Auch eine vorhandene Etikettangabe ist kein Messwert für jedes einzelne Stück. Die rechtlich deklarierten Zahlen können Durchschnittswerte sein. Für die Rechnung bleiben daher das aktuelle Produkt, seine konkrete Rezeptur, die Bezugsgröße und die tatsächlich gegessene Portion wichtig.

Kochen ist kein pauschaler Korrekturfaktor. Bei selbst zubereiteten Speisen muss die verwendete Ausgangsangabe zum Rezept und zum angegebenen Zubereitungszustand passen. Die Zutaten bestimmen die insgesamt enthaltenen Kohlenhydrate. Wasser allein verändert diese Gesamtmenge bei ansonsten unveränderten Zutaten nicht; mehr oder weniger Wasser kann aber die Kohlenhydratkonzentration je 100 Gramm oder 100 Milliliter verändern. Wie viele Kohlenhydrate eine Portion enthält, hängt dann zusätzlich von ihrem Gewicht oder Volumen und von der tatsächlich gegessenen oder getrunkenen Menge ab. Lässt sich das nicht zuverlässig zuordnen, bleibt das Ergebnis eine Schätzung.

Wenn kein brauchbares Etikett vorliegt

Für lose oder unverpackte Lebensmittel kann eine Tabelle als Orientierung dienen. Über die oben verlinkte diabinfo.de-Seite ist die gemeinsame KE-Tabelle von diabinfo.de und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) erreichbar.

Die Tabelle weist selbst darauf hin, dass Lebensmittel in Größe und Gewicht variieren und ihre Maßangaben deshalb nur der Einschätzung dienen. Für eine genauere Berechnung sollte die tatsächlich gegessene Menge gewogen werden. Eine allgemeine Tabelle ist somit eine praktische Suchhilfe, aber kein universell exakter Ersatz für das aktuelle Produktetikett und die reale Portion.

Wo die Rechnung endet

Die Umrechnung von Gramm in KE oder BE bestimmt keine Insulindosis. Bei einer intensivierten Insulinbehandlung können neben der Essensmenge unter anderem der aktuelle Glukosewert, die Tageszeit und die geplante körperliche Aktivität eine Rolle spielen. Eine zu große Insulinmenge kann eine Unterzuckerung auslösen. Diese Sicherheitsgrenze ist in der IQWiG-Information zu Formen der Insulinbehandlung beschrieben.

Der Artikel nennt deshalb keinen Kohlenhydratfaktor, keine Korrekturregel, keinen Zielwert und keine Dosis. Wer Insulin verwendet, sollte ausschließlich nach dem individuell geschulten Behandlungsplan handeln und Unsicherheiten mit dem Diabetesteam oder in einer strukturierten Diabetes-Schulung klären.

Quellen geprüft am 24. Juli 2026. Eine erneute Prüfung ist nötig, wenn sich die offiziellen KE-/BE-Definitionen, die deutschen oder europäischen Kennzeichnungsregeln oder die IQWiG-Information zur Insulinbehandlung ändern.