Bei einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) hebt Traubenzucker den Blutzucker rasch an. Die Person muss dafür wach, ansprechbar und in der Lage sein, sicher zu schlucken. Der Blutzuckerwert allein entscheidet nicht darüber.

Bei Bewusstlosigkeit, einem Krampfanfall, starker Benommenheit oder unsicherem Schlucken darf nichts in den Mund gelangen, auch kein Traubenzucker, Saft, Honig oder Glukosegel. Rufen Sie 112, geben Sie nichts über den Mund und beachten Sie den persönlichen Glukagon-Notfallplan.

Wann Traubenzucker geeignet ist

Bei vielen Menschen mit Diabetes gilt ein Glukosewert unter 70 mg/dl beziehungsweise 3,9 mmol/l als Unterzuckerung. Für die Akutbehandlung empfiehlt die American Diabetes Association Glukose, wenn die Person wach ist.

Vor der Einnahme müssen drei Fragen mit Ja beantwortet werden:

  1. Ist die Person ausreichend wach und ansprechbar?
  2. Versteht sie Anweisungen und kann sie zuverlässig mitmachen?
  3. Kann sie sicher kauen und schlucken?

Nur dann ist Glukose über den Mund geeignet. Die Person sollte den Traubenzucker selbst einnehmen oder ihn unter sicherer Anleitung schlucken. Für Kinder gelten dieselben Kriterien. Kann ein Kind nicht mehr schlucken oder ist es bewusstlos, darf es keine feste oder flüssige Nahrung bekommen, wie diabetesDE in seinen Notfallhinweisen erläutert.

Wann nichts in den Mund darf

Glukose über den Mund ist gefährlich, wenn die Person nicht sicher schlucken kann. Tabletten, Flüssigkeit oder Gel können in die Atemwege gelangen und zum Ersticken führen. Gelangt der Inhalt bis in die Lunge, spricht man von Aspiration.

Traubenzucker darf deshalb nicht gegeben werden bei:

  • Bewusstlosigkeit;
  • Krampfanfall;
  • deutlicher Bewusstseinseintrübung;
  • wenn die Person nicht kooperiert;
  • unsicherem oder nicht möglichem Schlucken;
  • rascher Verschlechterung nach der ersten Behandlung.

Glukosegel ist in dieser Situation ebenfalls nicht sicher. Streichen Sie es nicht auf Verdacht in den Mund oder zwischen Wange und Zahnfleisch, wenn die Person nicht sicher schlucken kann.

Bei Bewusstlosigkeit sollte die betroffene Person, wenn keine andere akute Gefahr besteht, in eine geeignete Seitenlage gebracht werden. Beobachten Sie sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. In Deutschland lautet die Notrufnummer 112. Ist ein verordnetes Glukagon-Notfallpräparat vorhanden und sind Angehörige oder Betreuungspersonen darin geschult, wenden sie es nach dem persönlichen Notfallplan und der Gebrauchsinformation an.

Wie viel Glukose üblich ist

Für eine wache Person, die sicher schlucken kann, gelten meist 15 bis 20 Gramm schnell wirksamen Kohlenhydraten. Die ADA-Leitlinie nennt für die meisten Menschen 15 Gramm. Die deutsche S3-Leitlinie zum Typ-1-Diabetes empfiehlt bei leichter Hypoglykämie 20 Gramm Kohlenhydrate, vorzugsweise Glukose.

Die benötigte Menge hängt vom persönlichen Therapieplan, vom Diabetesmedikament, vom Alter und von der Situation ab. Bei automatisierten Insulindosiersystemen können geringere Mengen vorgesehen sein. Der individuelle Notfallplan hat deshalb Vorrang vor einer allgemeinen Dosierung.

Maßgeblich ist die Grammangabe auf der Verpackung. Ein „Stück“ Traubenzucker enthält je nach Produkt unterschiedlich viel Glukose. Berechnen Sie die benötigte Menge deshalb nach Gramm und wählen Sie das Präparat danach aus.

Messen Sie den Blutzucker nach etwa 15 Minuten erneut. Ist er weiterhin zu niedrig, wiederholen Sie die Behandlung nach dem persönlichen Plan. Tritt keine Besserung ein, verschlechtert sich der Zustand oder kann die Person nicht mehr sicher schlucken, organisieren Sie sofort medizinische Hilfe.

Warum Traubenzucker geeignet ist

Traubenzucker besteht aus Glukose. Der Körper kann diesen Zucker direkt aufnehmen. Für die akute Behandlung lässt sich eine abgemessene Glukosemenge besser einschätzen als die Menge in beliebigen Süßigkeiten.

Schokolade und andere fettreiche Lebensmittel sind für den ersten Behandlungsschritt weniger geeignet, weil Fett die Magenentleerung und damit die Aufnahme der Kohlenhydrate verlangsamen kann. Proteinreiche Lebensmittel ersetzen ebenfalls keine schnell wirksame Glukose. Zuckerhaltiger Saft oder normale Limonade kommen infrage, wenn die Person sicher schlucken kann. Die enthaltene Kohlenhydratmenge muss dabei bekannt oder zuverlässig abschätzbar sein.

Eine Metaanalyse zu verschiedenen Zuckerquellen verglich Glukosetabletten mit Lebensmitteln und anderen Zuckerformen. Nach 15 Minuten war die Symptomlinderung mit Glukosetabletten häufiger als mit den untersuchten Nahrungszuckern. Das spricht für Glukose als gut kalkulierbare Akutoption, beweist aber keine identische Wirkung jedes einzelnen Produkts.

Was nach der ersten Dosis folgt

Traubenzucker behebt die akute Unterzuckerung. Der Blutzucker kann später trotzdem wieder fallen. Das Risiko besteht weiter, wenn noch Insulin oder ein insulinfreisetzendes Medikament wirkt, die nächste Mahlzeit weit entfernt ist oder zuvor Sport stattgefunden hat.

Nach erfolgreicher Behandlung kann deshalb eine Mahlzeit oder ein Snack nötig sein. Die deutsche S3-Leitlinie nennt diese anschließende Nahrungsaufnahme ausdrücklich zur Vermeidung einer erneuten Hypoglykämie. Was und wie viel danach gegessen wird, richtet sich nach dem persönlichen Therapieplan, dem Zeitpunkt der nächsten Mahlzeit und der noch erwarteten Medikamentenwirkung.

Die betroffene Person sollte nach einer Unterzuckerung nicht sofort allein gelassen werden. Der Blutzucker und der Zustand müssen weiter beobachtet werden, besonders wenn die Ursache unklar ist oder wiederholt Unterzuckerungen auftreten.

Sonderfall Acarbose

Wer Acarbose einnimmt, sollte bei einer Unterzuckerung Glukose beziehungsweise Traubenzucker verwenden. Acarbose verlangsamt die Aufspaltung von Haushaltszucker in kleinere Zucker. Dadurch wirkt Saccharose als schnelle Behandlung schlechter.

Die Fachinformation zu Acarbose empfiehlt deshalb bei akuter Hypoglykämie Glukose statt Haushaltszucker. Diese Besonderheit gilt für Acarbose und lässt sich nicht pauschal auf alle Diabetesmedikamente übertragen.

Wenn Hilfe durch andere nötig ist

Eine Person kann noch ansprechbar sein und sich trotzdem nicht selbst behandeln können. Zittern, Verwirrtheit oder starke Schwäche erschweren die Einschätzung. Bewusstsein allein reicht daher nicht aus, um orale Glukose sicher zu geben.

Die deutsche S3-Leitlinie führt für eine schwere Hypoglykämie ohne Bewusstlosigkeit, bei der keine Selbstbehandlung mehr möglich ist, eine höhere Glukosemenge auf. Eine DDG-Praxisempfehlung aus dem Jahr 2024 rät bei schwerer Hypoglykämie ohne mögliche Selbsttherapie und bei Bewusstlosigkeit dagegen von oralen Kohlenhydraten ab.

Für Laien gilt: Hilfe durch andere schließt orale Glukose nicht grundsätzlich aus. Die Person muss dafür vollständig wach, kooperativ und sicher schluckfähig sein. Bei jedem Zweifel an der Schluckfähigkeit darf nichts in den Mund gegeben werden. Rufen Sie dann 112 und beachten Sie den individuellen Glukagon-Notfallplan.

Wann 112 nötig ist

Der Notruf 112 ist angezeigt bei:

  • Bewusstlosigkeit;
  • Krampfanfall;
  • fehlender sicherer Schluckfähigkeit;
  • zunehmender oder ausgeprägter Bewusstseinsstörung;
  • wenn trotz erster Behandlung keine Besserung eintritt;
  • wiederholter Unterzuckerung mit unklarer Ursache;
  • jeder Situation, in der die betroffene Person nicht zuverlässig überwacht und behandelt werden kann.

Bei einer wachen Person mit leichteren Beschwerden und sicherer Schluckfähigkeit kann zunächst der persönliche Hypoglykämieplan angewendet werden. Eine Verschlechterung beendet diese Möglichkeit sofort: Dann nichts mehr oral geben und den Notruf wählen.

Kernaussagen

  • Prüfe zuerst Wachheit und Schluckfähigkeit: Traubenzucker ist nur sicher, wenn die Person ansprechbar, kooperativ und in der Lage ist, zuverlässig zu schlucken.
  • Gib bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfall oder unsicherem Schlucken nichts in den Mund: Rufe 112 und beachte den persönlichen Glukagon-Notfallplan.
  • Dosiere nach Gramm: Bei sicherer oraler Einnahme sind meist 15 bis 20 Gramm schnell wirksame Kohlenhydrate vorgesehen, wobei der individuelle Therapieplan Vorrang hat.
  • Kontrolliere nach etwa 15 Minuten erneut: Bei weiter bestehender Unterzuckerung wird nach Plan erneut behandelt; bei fehlender Besserung ist medizinische Hilfe erforderlich.
  • Plane die Zeit danach mit ein: Eine Mahlzeit oder ein Snack kann nötig sein, wenn Insulin oder andere Medikamente weiterwirken.