Redaktionsrichtlinien
Gute Gesundheitsinformation beginnt mit einer konkreten Leserfrage und endet mit einem sicheren, realistischen nächsten Schritt. Dazwischen liegt nachvollziehbare redaktionelle Arbeit.
Unser Arbeitsablauf
- Frage und Zweck klären: Für wen ist der Beitrag, welches Problem löst er und was soll er ausdrücklich nicht leisten?
- Quellenpaket aufbauen: Wir bevorzugen aktuelle deutsche Leitlinien und offizielle Institutionen, danach systematische Übersichten und geeignete Primärstudien.
- Aussagen einzeln prüfen: Inhaltlich wesentliche Behauptungen erhalten eine Quelle, einen Geltungsbereich, Unsicherheit und ein Aktualisierungssignal.
- Risiken prüfen: Wir suchen nach fehlenden Gegenanzeigen, falscher Sicherheit, impliziten Therapieanweisungen und versäumten Hinweisen auf professionelle Hilfe.
- Exakten Text freigeben: Die Prüfung gilt nur für den unveränderten Wortlaut. Jede spätere inhaltliche Änderung macht eine neue Prüfung erforderlich.
Quellen und Sprache
Eine Leitlinienempfehlung ist etwas anderes als eine Beobachtung, ein Labormechanismus oder eine Herstellerangabe. Wir benennen diese Unterschiede. Schwache, indirekte oder nur beobachtende Evidenz beschreiben wir nicht als bewiesenen Nutzen. Zahlen erscheinen mit Einheit, Bezugsgruppe, Zeitraum und Quelle.
Wir schreiben klar und ohne Angstdramaturgie. Begriffe wie „Heilung“, „Wunder“, „garantiert“ oder „wissenschaftlich bewiesen“ verwenden wir nicht, wenn die Belege das nicht tragen. Gewichts- und Longevity-Themen werden besonders streng auf Übertreibung, Supplementversprechen und kommerzielle Interessen geprüft.
Automatisierte Werkzeuge
Software kann bei Recherche, Struktur und Formulierung helfen. Sie darf Gesundheitsinhalte nicht automatisch veröffentlichen. Auch ein sprachlich überarbeiteter oder „humanisierter“ Text benötigt eine unabhängige Prüfung des exakten Endstands. Eine technische oder KI-gestützte Prüfung belegt weder eine medizinische Qualifikation noch eine fachärztliche Freigabe.
Interessenkonflikte und Werbung
Redaktionelle Aussagen dürfen nicht von einer Werbeplatzierung oder einem Produktanbieter abhängen. Bezahlte, bereitgestellte oder kommerziell interessengeleitete Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Eine Herstellerquelle kann eine Produkteigenschaft belegen, aber nicht allein den gesundheitlichen Nutzen eines Produkts.
Änderungen und Fehler
Inhaltlich wesentliche Korrekturen an neu geprüften Inhalten werden nachvollziehbar gemacht. Hinweise können über Korrekturen und Hinweise eingereicht werden. Wir versprechen keine bestimmte Antwortzeit, prüfen aber die konkrete Textstelle und ihre Quellen.
Stand der Richtlinie: 23. Juli 2026